Der Hund sollte, um an den Spaziergängen teilnehmen zu können:
- keine ansteckenden Krankheiten haben,
- sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen,
- geimpft und entwurmt,
- gechipt,
- haftpflichtversichert und steuerlich gemeldet
sein.
Nicht teilnehmen können:
- Läufige Hündinnen
- Hunde mit sehr ausgeprägtem Jagdtrieb